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Zeittafel
Das Grundgesetz entstehtDer Neubeginn in Westdeutschland wurde wesentlich durch die Alliierten bestimmt. Die drei westlichen Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich überreichten am 1. Juli 1948 den Ministerpräsidenten der Länder in den Westzonen mit den sogenannten "Frankfurter Dokumenten" ihre Vorstellungen. Diese Dokumente enthielten:
Gewählt von den Landtagen von 11 westdeutschen Ländern trat am 1. September 1948 der Parlamentarische Rat zu seiner konstituierenden Sitzung in Bonn zusammen. Seine Aufgabe war es, ein Grundgesetz zu erarbeiten, welches er schließlich auch am 8. Mai 1949 mit einer Mehrheit von 53 zu 12 Stimmen beschloß. Nach Genehmigung des Grundgesetzes durch die Militärgouverneure und der Zustimmung durch die Mehrheit der Landtage, wurde es am 23. Mai 1949 verkündet: Die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz wurde das allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlrecht verankert.
Auf die verfassungsrechtliche Festlegung des Wahlsystems konnte sich der parlamentarische Rat jedoch nicht verständigen. Während CDU, CSU und die Deutsche Partei ein Mehrheitswahlsystem befürworteten, sprachen sich SPD und die übrigen Parteien für die Einführung des Verhältniswahlrechts aus. Man einigte sich schließlich auf ein Bundeswahlgesetz, das nur für die erste Bundestagswahl am 14. August 1949 Bestand hatte. Das bei dieser Wahl verwendete System entsprach im wesentlichen dem Heutigen. Allerdings hatte jeder Wähler nur eine Stimme. Mit dieser wählte er sowohl einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis als auch die Landesliste einer Partei. Wieviel Sitze einer Partei über eine Landesliste zustanden, errechnete sich aus der Anzahl ihrer Stimmen in den Wahlkreisen des betreffenden Landes. Bereits zur ersten Wahl existierte eine 5%-Hürde, die allerdings bis 1953 nur in Bezug auf das Ergebnis innerhalb eines Bundeslandes galt. Alternativ mußte ein Wahlkreismandat direkt errungen werden, damit eine Partei in den Bundestag einziehen konnte.
Diese Regelung wurde ab der zweiten Legislaturperiode geändert. Scheidet ein Abgeordneter aus, so rückt jetzt fast immer ein Kandidat der entsprechenden Landesliste nach. Nur wenn ein unabhängiger Abgeordneter ausscheidet, kommt es zu Nachwahlen. Obwohl das Grundgesetz als vorläufige Konstitution gedacht war und unter begrenzenden Vorgaben der allierten Besatzungsmächte entstanden ist, hat es bis heute mehr Zustimmung erfahren als alle bisherigen deutschen Verfassungen. Kritik wurde eher an der politischen Praxis geübt, die an den hohen Vorgaben des Grundgesetzes gemessen wurde. Um das Grundgesetz zu ändern bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im
Bundesrat (Art 79 GG). Das Grundgesetz wurde mehr als 40mal geändert
und 140 Artikel (von 146) wurden geändert, ergänzt oder aufgehoben. Die wichtigsten Änderungen betrafen die
Wehrverfassung (1956) und die Notstandsgesetzgebung (1968). Eine bedeutsame Änderung war auch die Senkung
des Wahlalters auf 18 Jahre (Art. 38 (2) GG). Aus der deutschen Wiedervereinigung
ergaben sich 1974 noch eine Reihe weiterer Änderungen, jedoch nicht die Ausarbeitung einer neuen Verfassung nach
Artikel 146 des Grundgesetzes.
Quellen: Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages |