Das Amt des Bundespräsidenten wird im Grundgesetz Artikel 54 bis 61 definiert. Der Bundespräsident ist das
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, aber nicht der Regierungschef. Seine Amtszeit dauert 5 Jahre. Eine
Wiederwahl für weitere 5 Jahre ist möglich. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung, ein Gremium, das aus den
Bundestagsabgeordneten und Delegierten der Bundesländer besteht. Der Vertreter des Bundespräsidenten ist der
Bundesratspräsident.
In 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland gab es acht Bundespräsidenten.