Das Amt des Bundeskanzlers wird im Grundgesetz Artikel 62 bis 69 definiert. Der Bundeskanzler ist der
Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland, aber nicht das Staatsoberhaupt. Er wird vom Bundestag gewählt. Seine Amtszeit endet mit der Legislaturperiode. Eine
Wiederwahl ist beliebig oft möglich. Der Kanzler bestimmt einen Minister als seinen Vertreter.
In 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland gab es sieben Bundeskanzler.