Geschichte des Europäischen Aufbauwerks
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Die Europäische Gemeinschaft, die ursprünglich wirtschaftlich ausgerichtet
war, hat ihren Tätigkeitsbereich ausgeweitet. Konkret begonnen hat das
europäische Aufbauwerk 1951, als der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft
für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet wurde. 1957 unterschrieben sechs
Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Frankreich und Italien)
die Römischen Verträge; diese beinhalteten gemeinsame Wirtschaftspolitiken vor
allem im Bereich der Landwirtschaft, die 1968 verwirklichte Zollunion und
EURATOM für den Bereich der Kernenergie.
Danach befaßte sich die Europäische Gemeinschaft schrittweise auch mit anderen
Fragen. Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 sah die Freizügigkeit von
Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen vor und etablierte zahlreiche
neue Politiken. 1993 trat der 1992 unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union (Maastrichter
Vertrag) in Kraft, mit dem die Pfeilerstruktur eingeführt wurde: Der erste
Pfeiler ist die Europäische Gemeinschaft, der zweite die gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik und der dritte die Innen- und Rechtspolitik.
1997 wurde der EG-Gründungsvertrag in Amsterdam erneut geändert. Zu den wichtigsten
dort behandelten Fragen zählen die Verbraucherpolitik, Beschäftigung, Wachstum und
die Freizügigkeit von Personen.
Quelle: Bilder und Texte vom 30.9.1998, von der urodisc 99, herausgegeben
von der Europäischen Kommission, 1999.
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