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Die Bundeswehr
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Spätestens mit dem
Ausbruch des Koreakriegs 1950 begannen Überlegungen zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik
Deutschland. Mit dem Beitritt zur EVG wurden diese Planungen konkret. Mit dem Beitritt zur NATO
und zur WEU 1955 verpflichtete sich die Bundesrepublik zur Aufstellung von Streitkräften. Diese Entscheidung war politisch
heftig umstritten. Der Ost-West-Konflikt und der Wunsch zur Integration in die westliche Völkergemeinschaft ließen diese
Entwicklung geschehen, auch wenn dadurch die deutsche Teilung vertieft wurde. 1956 wurde das Grundgesetz entsprechend
geändert, indem zahlreiche Artikel geändert oder eingefügt wurden, z.B. Artikel 87a GG.
Die Bundeswehr ist Teil der Exekutive des Bundes und sie untersteht ziviler Führung. Die Kommandogewalt hat der Bundeskanzler, der
sie im Frieden an den Verteidigungsminister delegiert hat. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle dreifach aus:
- Das Budgetrecht liegt beim Parlament, geheime Ausgaben darf es nicht geben, Stärke und Organisation der Bundeswehr
wird im Haushaltsplan festgelegt (Art.87a GG).
- Der Verteidigungsausschuß befaßt sich mit der Bundeswehr und kann sich gegebenfalls als Untersuchungsausschuß
konstituieren (Art.45a GG).
- Der Bundestag setzt einen Wehrbeauftragten ein (Art 45b GG).
Die Bundeswehr ist eine Wehrpflichtarmee (Art.12a GG). Nach hitzigen Debatten
wurde 1956 die Wehrpflicht eingeführt. Wer aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert (Art. 4 GG)
hat die Pflicht, Zivildienst zu leisten.
Die Bundeswehr ist ein Kind des
Kalten Krieges und ihr Auftrag war Jahrzehnte dementsprechend. Sie sollte im Rahmen der NATO der Abschreckung dienen und
im Verteidigungsfall jede Aggression abwehren.
Die nebenstehende Skizze aus den
70er Jahren veranschaulicht den Auftrag des Heeres im Rahmen der NATO. Die Heereskräfte sollten im Verteidigungsfall
Schulter an Schulter mit den Großverbänden anderer NATO-Staaten, die zum großen Teil bereits in Westdeutschland
stationiert waren, ihren Verteidigungsauftrag ausführen.
Die
Bundeswehr war von Anfang an eine Bündnisarmee. Der NATO wurden 3 Korps mit 12 Divisionen von 36 Brigaden assigniert.
Dazu traten die Verbände der Luftwaffe und der Marine, die ebenfalls der NATO assigniert waren. Unter nationalem
Oberbefehl blieben einige Verbände der Territorialverteidigung, darunter 6 weitere Brigaden für den Heimatschutz.
Der Umfang der Bundeswehr war auf etwa dem Höhepunkt etwa 480.000 Mann. Für den Verteidigungsfall waren mit Reserven etwa
1.200.000 Mann geplant. Die vollen Planungsstärken hat die Bundeswehr nie erreicht. Die Bundeswehr wurde mehrfach
umstrukturiert. Die tiefgreifendsten Änderungen ergaben sich aus dem Prozeß der Deutschen Wiedervereinigung.
In 1990 wurde die NVA der DDR von der Bundeswehr assimiliert. Dann begann ein Prozeß der Umstrukturierung und
Verkleinerung, bei dem die Stärke der Bundeswehr auf unter 300.000 Mann sank.
Die alten NATO-Planungen und die darauf basierenden Bundeswehr-Planungen wurden mit der Auflösung des
Warschauer Paktes hinfällig. Nach wie vor hat die Bundeswehr den Auftrag der Landesverteidigung wie alle Streitkräfte der
Welt. Zusätzlich kommen im Rahmen von Bündnisverpflichtungen neue Aufgaben auf die Bundeswehr zu.
Die Bundeswehr besteht heute aus den Hauptverteidigungskräften, die einen geringen Bereitschaftsgrad haben, und aus
den Krisenreaktionskräften, die ständig einsatzbereit sind und zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Rahmen der NATO
und für internationale Friedensmissionen vorgesehen sind.
Die Bundeswehr ist heut weit mehr
in multinationalen Großverbände integriert als früher. Es gibt Kooperationen auf Korpsebene mit den USA, Großbritannien,
Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und dem NATO-Neumitglied Polen. Eine besonders enge Integration sind die
Bundesrepublik und die Niederlande mit dem I.D/NL Korps eingegangen. Dieses Korps, dessen Wappen links abgebildet ist,
hat sein Hauptquartier in unserer Nachbarstadt Münster. Ein niederländischer und ein deutscher General wechseln sich im
Kommando über diesen Großverband ab.

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